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Immer mehr Menschen werden „berufsunfähig"
Pro Jahr scheiden rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Nach einer Analyse der Versicherungsmathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung wird von den heute 20-Jährigen beinahe jeder Zweite bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig. Unter den heute 50-Jährigen trifft dieses Schicksal jeden Dritten.Für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können, bietet Ihnen der Staat nur wenig Unterstützung. Denn nur vor dem 02.01.1961 Geborene haben noch den so genannten Berufsschutz. Später Geborene können auf jeden anderen Beruf – unabhängig von ihrer Ausbildung und der Lage am Arbeitsmarkt – verwiesen werden. Im Berufsunfähigkeitsfall besteht grundsätzlich nur noch Anspruch auf eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Der gesetzliche Schutz reicht meist nicht aus!
Selbst wenn Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, reicht diese in den meisten Fällen bei weitem nicht aus, um Ihre Kosten zu decken – geschweige denn, um Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten richtet sich danach, wie viel und wie lange Sie in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Dennoch macht die volle staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht einmal ein Drittel Ihres vorherigen Bruttoeinkommens aus.
Als Faustregel gilt:
- volle Erwerbsminderungsrente = ca. 30 % bis 36 % des letzten Bruttoeinkommens
- halbe Erwerbsminderungsrente = ca. 15 % bis 18 % des letzten Bruttoeinkommens
Über Ihre gesetzlichen Ansprüche entscheiden wenige Stunden:
Die Entscheidung, ob Sie die volle, die halbe oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
Bei Feststellung der Ansprüche zählt nicht, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten könnten – Ausbildung, Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle.
Restarbeitszeit pro Tag:
Weniger als 3 Stunden volle Erwerbsminderungsrente
3 bis 6 Stunden halbe Erwerbsminderungsrente
6 Stunden 6 Stunden Keine Leistung
Wir können Ihnen dabei helfen eine individuelle Arbeitskraftabsicherung zu finden. Denn wichtig ist:
Die Stunde der Wahrheit für Sie ist die Anerkennung Ihrer BU/EU!
