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BU-Gesundheitsverbesserung
Wir sind durch die Gesetzgebung verpflichtet, unsere Kunden davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein Versicherungsvertrag nicht mehr die ursprüngliche Absicherung gewährleisten kann. Aus diesem Grund müssen wir Sie heute darüber informieren dass viele Berufe z.B. kaufmännische Angestellte, Ärzte, Freiberufler und Selbständige mit der bisherigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aktuell nicht mehr ausreichend abgesichert sind.
Wegen veränderter Arbeitsbedingungen und aufgrund von Urteilen der neueren Rechtsprechung wird in vielen Fällen die BU-Rente gar nicht oder nur noch über einen kurzen Zeitraum gezahlt, der beabsichtigte Versicherungsschutz bleibt also aus. Regelmäßige Überprüfungen der Leistungsansprüche durch den Versicherer führen mittlerweile häufig dazu, dass der Versicherte rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss um seine Interessen zu wahren und weiterhin Rentenzahlungen zu erhalten.
Einzelne neue gesetzliche Regelungen, die z. B. die „Umorganisation des Arbeitsplatzes" betreffen, führen außerdem dazu, dass es in vielen Fällen nicht mehr möglich ist, die notwendigen Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls zu erreichen, so dass der Versicherer nicht zahlen muss.
Ihre Entscheidung für die BU-Versicherung war seinerzeit ganz sicher noch richtig, weil es damals keine sinnvollen Alternativen gab. Heute können wir neue Versicherungen empfehlen, die bereits bewährt sind, eine hohe Rechtssicherheit bieten und den individuellen Bedürfnissen genau angepasst werden können. Anders als in vielen älteren BU`s müssen Leistungsansprüche nicht erneut nachgewiesen werden, sodass es nicht nachträglich zum Verlust von Leistungen z. B. durch veränderte Gesundheitsverhältnisse kommen kann. Einmal vereinbarte Renten werden dann dauerhaft gezahlt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
